Informationen für Eltern
Für die Anmeldung zur Ergotherapie benötigen wir eine ärztliche Verordnung.
Abklärungstermine versuchen wir so schnell als möglich zu organisieren. Sie erhalten dann von uns zwei Termine (leider auch zu Schulzeiten).
Handelt es sich um einen Therapieplatz, dann werden wir uns bei Ihnen melden, wann wir Zeiten frei haben. Auf der Haupseite dieser Homepage veröffentlichen wir regelmässig den Stand der offenen Therapiezeiten.
Die Therapiezeit muss für Sie und Ihr Kind passen. Es ist aber auch (leider) auch so, dass nicht alle Kinder um 16.00 nach der Schule kommen können. Bitte lassen Sie uns wissen, wann es grundsätzlich für Sie und Ihr Kind möglich oder unmöglich ist.
Wir führen einen Warteliste und arbeiten diese nach Anmeldungseingang ab. Dafür brauchen wir zwingend Ihre Kontaktdaten.
Ausnahmen bilden Kinder nach Unfällen und Operationen, die sofort behandelt werden müssen. Hier suchen wir sofort terminliche Lösungen, sind aber auch auf Flexibilität angewiesen.
Informationen für Ärzte und Ärztinnen
Ergotherapie muss in der Schweiz ärztlich verordnet werden, wenn ein Versicherungsträger dafür Leistungen gutspricht. Dies gilt für Abklärungen und Behandlungen.
Die seit März 2019 gültigen Verordnungsbogen finden sie hier zum Runterladen (PDF und Word DOkument)
Verordnung_Ergotherapie__2019.pdf Verordnung_Ergotherapie_Worddokument_2019.docx
Was ist bei Verordnungen für die Krankenkenkassen zu beachten? Wir haben das Wichtigste hier zusammengestellt .
Was ist bei Verordnung für die IV zu beachten? Wir haben das Wichtigste hier zusammengestellt.
Zusätzlich befindet sich hier das IV Kreisschreiben 13 zu medizinischer Massnahmen vom Juli 2019 (Quelle: BSV)
Bei Selbstzahler ist keine ärztliche Verordnung nötig.
Hier geht es zu weiteren Vertiefungsthemen
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